Aktuelles Einsätze 2019 Feuerwehr Rottweil 

B Wald 1 – Brand Waldstück

Am 23.07.2019 um 19:33 Uhr wurden die Einsatzabteilungen Göllsdorf und Rottweil mit dem Alarmstichwort B Wald1 zu einem Waldbrand alarmiert.

Für die Einsatzkräfte war es zunächst schwierig, die genaue Brandstelle im ausgedehnten Waldgebiet Im Jungbrunnental zwischen Göllsdorf und Feckenhausen zu orten. An der Einsatzstelle brannte Waldboden auf einer Fläche von ca. 400 qm. Während die Einsatzabteilung Göllsdorf die Brandbekämpfung aufnahm richtete die Einsatzabteilung Rottweil mit Tanklöschfahrzeugen einen Pendelverkehr zwischen der Einsatzstelle und Zepfenhan ein, um die Wasserversorgung sicherzustellen. Insgesamt wurden 5 C-Rohre zur Brandbekämpfung vorgenommen. Die Einsatzkräfte gingen in enger Absprache mit dem Forstamt, dessen Mitarbeiter ebenfalls vor Ort waren, vor.

Da das Feuer durch einen Passanten rechtzeitig entdeckt wurde und es glücklicherweise windstill war, konnte ein grösserer Waldbrand verhindert werden.

Einsatzende war gegen 23:30 h. Die Feuerwehr Rottweil war mit 6 Fahrzeugen und 21 Einsatzkäften im Einsatz.

Das Landratsamt Rottweil warnt derzeit vor erhöhter Waldbrandgefahr mit folgender Meldung:

Das Forstamt bittet die Waldbesucher um Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Wald.

Diese Woche werden wieder Temperaturen über 30 Grad vorhergesagt. Durch die längere Trockenphase und vor allem durch den bis jetzt geringen Niederschlag sind die Waldböden bereits recht ausgetrocknet. Zwar hat es immer wieder örtlich auch starken Regen gegeben, jedoch ist der Großteil des Regens nicht in den Waldboden gelangt, sondern ist in Gräben und Bächen abgeflossen. Deshalb wird sich die Waldbrandgefahr bis Ende der Woche wieder verschärfen, einzelne Gewitter führen nur zu örtlicher Entlastung.

Waldbrände vernichten landesweit alljährlich wertvolle Waldflächen. Dabei werden die Lebensräume für viele im Wald lebende Insekten, Vögel und Pflanzen auf Jahre hinaus zerstört und enorme Schäden im Bereich des Boden- und Wasserschutzes verursacht. Die Waldbesitzer erleiden empfindliche Sachschäden mit erheblichen Kosten für die Wiederaufforstung. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Feuer im Wald oder in der Nähe von Wald. Waldbrände sind also durchaus ein vermeidbares Übel.

Das Landratsamt Rottweil – Forstamt bittet deshalb alle Waldbesucher beim Umgang mit Feuer äußerst vorsichtig zu sein und folgende Hinweise zu beachten:

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
Feuermachen ist nur an den offiziellen, mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
Verboten ist das Grillen im Wald auf Gartengrillgeräten.
Offenes Feuer muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein. Auf eigenen Grundstücken reduziert sich dieser Abstand auf 30 m.
Außerdem sind noch folgende Mindestabstände einzuhalten:

200 m von Autobahnen
100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
50 m von Gebäuden

Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
Flaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und müssen deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden.
Eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann fatale Auswirkungen haben

Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der Ortspolizeibehörde und bei der integrierten Leitstelle Rottweil (Feuerwehrleitstelle) mit der Rufnummer 0741-94 29 94 90 rechtzeitig vorher anzumelden.
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Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Tel.Nr.
0741/ 244 510) zu informieren.

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