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Höchste Waldbrandstufe im Landkreis

Seit heute gilt auch für den Landkreis Rottweil Höchste Waldbrandstufe

Wir bitten um Beachtung folgender Warnhinweise

-Halten Sie sich an das strikte Rauchverbot in den Wäldern. Dieses gilt jährlich vom 1.März bis zum 31.Oktober

-Bitte parken Sie nur auf gekennzeichneten Flächen am Waldrand und nicht im Wald

-Lassen Sie bitte keinen Müll, insbesondere kein Glas im Wald zurück.

Quelle/Bild: DWD

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